Ein Zwischenzeugnis ist eine gute Sache. Denn es gibt Ihnen ein Feedback, wie Ihre Arbeit, Ihre Leistungsbereitschaft und Ihr Verhalten anderen Menschen gegenüber eingeschätzt werden. Ein Zwischenzeugnis macht sich auch in einer Bewerbung gut, wenn Sie sich beruflich verändern möchten. Das wissen natürlich auch Personaler und Führungskräfte. Daher ist die Bitte nach einem Zwischenzeugnis eine etwas heikle Angelegenheit. Ihr Vorgesetzter könnte vermuten, dass Sie einen Wechsel planen und entsprechend reagieren. Doch der Wunsch nach Veränderung ist nur ein möglicher Anlass für die Frage nach einem Zwischenzeugnis. Es gibt daneben auch noch andere, völlig unverdächtige Gründe. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben und wie Sie dieses elegant anfordern, ohne Misstrauen zu erwecken. 

Gute Gründe für ein Zwischenzeugnis   

Anders als beim Arbeitszeugnis haben Sie als Arbeitnehmer kein allgemeines Recht auf ein Zwischenzeugnis. Erzwingen können Sie es daher nicht. Bei bestimmten, triftigen Gründen haben Sie jedoch durchaus einen Anspruch darauf – und zwar immer dann, wenn sich etwas wesentliches in Ihrem Arbeitsverhältnis ändert. Folgende Gründe rechtfertigen ein Zwischenzeugnis: 

  • Sie gehen in Elternzeit oder nehmen ein Sabbatical: Nach einer längeren Auszeit kann sich vieles ändern – sowohl bei Ihnen persönlich als auch im Unternehmen. Ein Zwischenzeugnis lohnt daher in jedem Fall. 
  • Sie bekommen einen neuen Vorgesetzten: Es könnte ja sein, dass die Zusammenarbeit mit dem neuen Chef nicht so gut klappt wie mit dem alten. Dann haben sie dennoch eine positive Einschätzung Ihrer bisherigen Leistung in der Tasche. 
  • Sie bekommen neue Aufgaben oder wechseln in eine neue Abteilung: Falls der Wechsel nicht so optimal läuft, haben Sie dennoch eine angemessene Bewertung in petto. Denn ein neuer Vorgesetzter kann ohne gute Gründe nicht einfach von der Aussage eines Zwischenzeugnisses abweichen.   
  • Sie werden befördert: Häufig kommen bei einem Karrieresprung viele neue Aufgaben auf Sie zu. Ein Zwischenzeugnis sorgt dafür, dass Ihre bisherigen Erfahrungen nicht vergessen gehen. 
  • Sie bilden sich beruflich weiter: Manche Fortbildungsstätten verlangen ein Zwischenzeugnis, daher ist eine Weiterbildung immer auch ein guter Anlass, eines anzufordern. 
  • Sie sind schon viele Jahre im Betrieb und haben noch nie eine schriftliche Beurteilung bekommen: In diesem Fall haben Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, da nach einem längeren Zeitraum sonst kein korrektes Abschlusszeugnis erstellt werden kann.  
  • Ihr Unternehmen wird übernommen oder fusioniert: Hierbei kommt es häufig zu Entlassungen, auch die Organisationsstruktur kann sich ändern – Zeit für einen Zwischenstand! 

Es gibt also gleich mehrere, völlig unverdächtige Gründe, weshalb Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine Leistungsbeurteilung anfordern können – im Durchschnitt etwa alle zwei Jahre.  Wenn Sie regelmäßig und aus gutem Grund ein Zeugnis erbitten, wird Ihr Anliegen keine großen Wellen schlagen. Überlegen Sie stets im Vorfeld, welchen Grund Sie für ein Zwischenzeugnis vorbringen möchten und wie Sie Ihre Frage am besten formulieren. Sie können auch ein Mitarbeitergespräch mit Ihrem Vorgesetzten vereinbaren und Ihren Wunsch direkt ansprechen. Wichtig ist auch, dass Sie stets ein qualifiziertes Zwischenzeugnis verlangen. Es enthält – neben der Aufzählung Ihrer Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche – auch eine Bewertung Ihrer Leistungen, Soft Skills sowie Ihres Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Ist Ihnen die Frage nach dem Zwischenzeugnis dennoch zu heikel, können Sie in einer Bewerbung natürlich auch Referenzen angeben. 

Falls Sie eine berufliche Veränderung planen, sind wir gerne Ihr professioneller und kompetenter Ansprechpartner. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!